AGB

Sohlhof-Alpakas, Jenny & Ralf Schmieder GbR, Kleintalstraße 33, 79117 Freiburg

Unser Ziel ist es, dass Sie bei uns ein paar schöne Stunden erleben und dass Ihnen der Besuch bei uns und unseren Tieren noch lange positiv in Erinnerung bleibt. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Sicherheit für Mensch und Tier sicher zu stellen, sind jedoch auch ein paar Regeln notwendig. Wir bitten Sie deshalb um sorgfältige Lektüre und Beachtung dieser AGB.

§ 1 Vertragsgrundlagen

Mit dem Besuch bei uns und dem Kontakt mit unseren Tieren, werden von Ihnen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Vertragsbestandteil anerkannt. Diese Vertragsbedingungen gelten für die Alpaka-Wanderungen für den Aufenthalt in unseren Einrichtungen sowie bei dem Kontakt mit unseren Tieren auch außerhalb unseres Geländes. Für die gesamten Vertrags- und Rechtsbeziehungen, auch zu unseren ausländischen Gästen, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§1.1 Vertragspartner

Vertragspartner*in ist auf der einen Seite Sohlhof Alpakas (auch Veranstalter genannt) als Institution. Wenn Sie alleine oder in privaten Gruppen zu uns kommen, ist jeder Gast unser Vertragspartner. Beauftragte und Verantwortliche von Gruppen handeln als Vertreter der Gruppenmitglieder. Bei Schulklassen, Vereinen, Verbänden, Firmen und ähnlichen Besuchergruppen ist unser Vertragspartner die jeweilige Institution. 

§1.2 Vertragsverhältnis

Durch den Besuch bei uns kommt ein Benutzungsvertrag zwischen dem Gast und uns zu Stande. Das gesamte Benutzungsverhältnis zwischen Ihnen und uns bestimmt sich in erster Linie nach den im Einzelfall getroffenen Vereinbarungen sowie den nachfolgenden Bedingungen und nach den gesetzlichen Vorschriften. Bei gewerblichen Vertragspartnern haben deren eigene Geschäftsbedingungen für uns keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn Sie uns mitgeteilt wurden und wir diesen nicht widersprochen haben. Wenn wir Minderjährigen den Zugang zu unseren Einrichtungen gewähren, können wir ohne ausdrücklich erklärten Widerspruch des gesetzlichen Vertreters oder Aufsichtspflichtigen von dessen Zustimmung mit dem Besuch bei uns ausgehen. Bei Vorliegen einer solchen Zugangsgewährung wird kein vertragliches oder gesetzliches Beaufsichtigungsverhältnis begründet, insbesondere nicht gemäß § 832 BGB. Entsprechendes gilt auch für Minderjährige in Begleitung gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtspersonen. Auf die gesetzliche Haftung der rechtlichen Vertreter oder Aufsichtspersonen, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und die sich hieraus ergebenden Pflichten, wird ausdrücklich hingewiesen. Die Leitung der Sohlhof Alpakas, vertreten durch das Aufsichtspersonal, kann den Abschluss des Benutzungsvertrages bei Gruppen von der Benennung einer verantwortlichen Aufsichtsperson abhängig machen. Die Aufsichtsperson trifft, neben den einzelnen Gruppenmitgliedern, eine selbstständige Pflicht, auf die Einhaltung unserer AGB durch die Gruppenmitglieder hinzuwirken. Rechtsgeschäftliche Erklärungen, insbesondere ein Verweis von Sohlhof Alpakas, können mit rechtlicher Wirkung gegen die einzelnen Gruppenmitglieder an die verantwortlichen Aufsichtspersonen gerichtet werden.

§ 2 Zutritt

§2.1 Zutrittsvoraussetzungen

Der Aufenthalt auf unserem Gelände ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt. Kinder dürfen sich nur in Begleitung Erwachsener auf unserem Grundstück und der Weide aufhalten.

§2.2 Zutrittsverweigerung und Zutrittsentzug

Sohlhof Alpakas ist eine private Einrichtung, ein allgemeiner Zugangsanspruch besteht nicht. Der Zugang zu unserem Gelände kann daher vor Vertragsabschluss ohne Begründung, insbesondere aber für Personen, bei denen der Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss besteht, verweigert werden. Wenn die begründete Annahme besteht, dass von diesen Personen eine Störung oder Gefährdung der Tiere, anderer Besucher oder unserer Einrichtungen ausgeht oder eine Eigengefährdung zu befürchten ist, können diese auch aus einer laufenden Veranstaltung verwiesen werden.

§2.3 Hunde

Alpakas sind Fluchttiere daher dürfen Gäste keine Hunde oder andere Tiere auf das Grundstück/Weide/Stallung mitbringen und auch bei unseren Touren ist dies nicht erlaubt. Diese könnten die Sicherheit bei unseren Veranstaltungen stören.

§ 3 Sicherheit

Die Benutzung unserer Einrichtungen sowie der Umgang mit unseren Alpakas erfolgt, unbeschadet unserer vertraglichen oder gesetzlichen Verkehrssicherungspflicht, auf eigene Gefahr. Wir bitten Eltern und Begleitpersonen von Kindergruppen, ihre Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch für alle Schäden Verantwortung, die durch die zu Beaufsichtigenden verursacht werden bzw. durch diese entstehen. Der Aufenthalt auf unserem Grundstück, der Stallung und der Wiesen sowie währende unseren Alpaka-Wanderungen und anderen Angeboten geschieht auf eigene Gefahr. Der Besuch unserer Einrichtungen erfolgt nur nach unserer Genehmigung und mit unserer Begleitung. Eltern haften für ihre Kinder.

§ 4 Füttern und Streicheln von Tieren

Das Streicheln unserer Alpakas ist den Besuchern nur im Rahmen einer Führung oder auf einer geführten Tour gestattet. Das Füttern der Tiere ist strengstens verboten!

§ 5 Alpaka Wanderungen und Stornierung

Hiermit möchten wir Sie auf die besonderen Gefahren beim Wandern hinweisen. In unberührten Naturlandschaften kann es zu besonderen Gefahrensituationen kommen: Wetterumschwünge, Verletzungen usw. Auch kann es im Falle von Verletzungen länger dauern, bis Hilfe von außen kommen kann bzw. es kann eine Hilfe von außen nicht möglich sein. Es besteht von Seiten des Veranstalters kein Abholservice. Jeder Gast ist selbst für die richtige Kleidung und Schuhwerk verantwortlich. Verletzungen durch nicht passende oder ungeeignete Schuhe gehen zu Lasten des Gastes.

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Touren bei Meldungen von großer Hitze, Gewittern, Stürmen, starkem Regen oder Schneefall und Glatteis auch kurzfristig abzusagen. Sollte für den Fall längerer, extremer Wettervorhersage die Wanderung nicht stattfinden können, werden wir einen Ersatztermin oder eine andere Variante anbieten.

Sollte während einer Wanderung aufgrund von höherer Gewalt wie z.B. Wetterereignisse wie Gewitter, Sturm, starker Regen, oder Schneefall aufziehen oder sich andere Ereignisse ergeben, die durch den Veranstalter nicht beeinflussbar sind und eine Durchführung der Wanderung maßgeblich beeinträchtigen, ist der Veranstalter befugt, die Wanderung abzubrechen. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet Schadenersatz und Kostenersatz zu leisten.

Erfolgt eine Absage der Tour durch den Gast spätestens 7 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin entstehen keine Stornogebühren. Bei einer späteren Absage behalten wir uns vor 100 % des vereinbarten Preises zu berechnen. Bleibt ein Gast der Tour ohne vorherige Absage fern, wird ebenfalls eine Stornogebühr in Höhe des kompletten Tourenpreises fällig. Wird eine Tour seitens des Gastes, aus welchen Gründen auch immer, vorzeitig abgebrochen, wird die angefangene Tour dennoch berechnet.

Sohlhof Alpakas behält sich auch bei den Alpaka-Wanderungen alle Rechte zur Absage und Verschiebung vor. Ebenso den Ausschluss von Personen auch während der Tour vor. Weiter ist der Veranstalter berechtigt, Personen, die unserer Ansicht nach ihre eigene, die Sicherheit anderer Gäste oder unserer Tiere gefährden, vom Programm ohne Kostenersatz auszuschließen. Weiterhin behält sich der Veranstalter vor, aufgrund eigener Erkrankung und/oder Erkrankung/Ausfall des Tieres ganz oder teilweise bis zum Tag der Veranstaltung kostenfrei zu stornieren. Entsprechende Ersatztermine werden natürlich so schnell wie möglich angeboten.

Aus unserer Erfahrung ist für Kinder unter 8 Jahren die Alpakatour zu anstrengend und sollten aus diesem Grund nicht an einer Alpaka-Wanderung teilnehmen. Im Alter von 8 bis 12 Jahren ist es nur in Begleitung eines Erwachsenen möglich. Bei einer gebuchten Gruppenalpakatour, bei der Sie unter sich sein werden, können natürlich auch jüngere Kinder daran teilnehmen.

§ 6 Verlust von Gegenständen

Wir können keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände der Besucher übernehmen. Für mitgeführtes Gepäck und mitgeführte und abgestellte Gegenstände wird auch dann keine Haftung übernommen, wenn das Abstellen mit Zustimmung oder Kenntnis von uns erfolgt.

§ 7 Schadensmeldungen

Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so sind Sie verpflichtet, dies unverzüglich und in jedem Fall vor Verlassen des Geländes der Sohlhof Alpakas anzuzeigen. Dies gilt auch dann, wenn ein Grund zu der Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte. Unterbleibt diese Schadensanzeige ohne rechtfertigenden Grund, so entfallen jedwede Ansprüche uns gegenüber, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobfahrlässige Pflichtverletzung unsererseits beruhen.

§ 8 Fotografieren und Filmen

Es ist schön, wenn Sie viele Aufnahmen für Ihre privaten Zwecke machen. Aufnahmen für Veröffentlichungen und gewerbliche Nutzung bedürfen unserer vorherigen Zustimmung.

§ 9 Gutscheine

Gutscheine können innerhalb der Verjährungsfrist von 12 Monaten eingelöst werden. Die Frist beginnt mit dem Monat, in welchem die Gutscheine gekauft wurden. Eine Barauszahlung von Gutscheinen ist nicht möglich!

§ 10 Geschenk/Andenken/Souvenir

Der Anspruch auf das durch uns überreichte Geschenk/Andenken/Souvenir im Rahmen einer entsprechend gebuchten Alpaka-Wanderung erlischt mit Beendigung der jeweiligen Veranstaltung. Ein späterer Anspruch ist somit ausgeschlossen.

§ 11 Allgemeines

Die Berichtigung von Irrtümern, Druck und Rechenfehlern bleibt Sohlhof Alpakas vorbehalten. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten und für alle Rechtsansprüche ist der Sitz von Sohlhof Alpakas. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Um die Sicherheit von Mensch und Tier zu gewährleisten, behalten wir uns vor, unsere Veranstaltungen bei Gefahr oder höherer Gewalt und sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen zu beenden. Die dabei entfallenen Leistungen werden im Rahmen der Vertragspflicht soweit möglich nach erbracht. Ein finanzieller Ausgleich wird nicht gewährt oder erstattet. Die Teilnahme an unseren Touren und Veranstaltungen erfolgt immer nur unter Anerkennung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch ohne gesonderte Einwilligung!

Freiburg-Kappel, Februar 2022